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Alle KurseAufgrund der guten Vernetzung mit verschiedenen Partnerinstitutionen im In-und Ausland, sowie einem enormen Dozentenpool, ist die Weiterbildungsakademie in der Lage, Ihnen in fast jedem Themenbereich ein maßgeschneidertes Weiterbildungskonzept zu erstellen. Gerne beraten wir Sie.
Die meisten Unternehmen und damit auch deren Mitarbeiter sind Mitglied einer "Paritätischen Kommission". Der Zusammenschluss der Unternehmen mit einem ähnlichen Tätigkeitsfeld ermöglicht spezifische Regelungen zu erlassen, die genau auf die Arbeitsbedingungen der Branche zugeschnitten sind.
Für Sie als Teilnehmer(in) an einer unserer Weiterbildungen ist es sehr interessant zu wissen, welcher Paritätischen Kommission Sie angehören. Denn oftmals wurden innerhalb der Paritätischen Kommissionen "Sozialfonds" gegründet in denen Sie als Arbeitnehmer über die ONSS-Abgaben Gelder einzahlen. Diese Gelder werden beispielsweise zur Förderung der Weiterbildung eingesetzt. Dies bedeutet, dass viele Sozialfonds einen finanziellen Zuschuss für die Weiterbildung gewähren oder sogar die kompletten Kosten übernehmen.
Der FFI ist im Jahre 2006 durch verschiedene Sozialpartner aus dem Interim-Sektor gegründet worden.
Der FFI ist eine paritätische Organisation des Interim-Sektors mit dem Ziel individuelle und kollektive Weiterbildungen für Zeitarbeiter zu stimulieren um Letzteren bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Der FFI arbeitet hierfür mit mehreren Partnern zusammen. im Jahr 2020 wurde der FFI in travi umbenannt.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Fonds 4S ist der Sicherheits- und der Existenzfond des Soziokulturellen Sektors. Sein Ziel ist der Fortbestand der Beschäftigungen. Er ist aktiv in der Französischen Gemeinschaft (Wallonie und Brüssel) und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Gespeist wird auch dieser Fonds durch einen Teil des Arbeitgeberbeitrages auf die gesamte Lohnmasse der Arbeitnehmer des Sektors. Der Fond 4S finanziert auch Weiterbildungen für Betriebe des Soziokulturellen Sektors.
Mehr Informationen finden Sie hier.
In Zusammenarbeit mit den Sozialfonds organisiert und fördert die MWSV (mission wallonne des secteurs verts) Weiterbildungen für Arbeitnehmer im Bereich der grünen Berufe. Folgende Paritätische Kommissionen werden abgedeckt: 132, 144, 145 und 145.04.
Das ZAWM Eupen bietet in Zusammenarbeit mit der MWSV spezifische Kurse auf Deutsch oder auf Französisch an. Arbeitnehmer, deren Betrieb einer der obenstehenden Paritätischen Kommissionen angehören, dürfen kostenlos an diesen spezifischen Kursen teilnehmen. Sie können auch finanzielle Unterstützung seitens der MWSV für die Teilnahme an anderen Weiterbildungsangeboten beantragen, sofern sie einen Zusammenhang mit dem Beruf haben.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Sektorenfonds IFPM fördert und organisiert Schulungen für Arbeiter/Angestellte der Unternehmen von metallverarbeitenden Betrieben sowie der technologischen Industrie (Paritätische Kommission 111 bzw. 209) in Zusammenarbeit mit seinen Partnern.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Ausbildungszentrum CEFORA der Paritätischen Kommission 218 fördert zahlreiche Schulungen für Angestellte.
Die genauen Bezuschussungsregeln und die Antragsformulare finden Sie hier.
Für jeden Betrieb, welcher der paritätischen Kommission 112, 142.01, 149.02 und 149.04 angehört, gewährt der Sozialfonds EDUCAM einen finanziellen Zuschuss.
Weitere Auskünfte finden Sie hier.
Constructiv (Sozialfond für Aus- und Weiterbildung im Baufach, ehemals FFC) unterstützt alle Arbeiter der Betriebe, die der Paritätischen Kommission 124 angehören.
Der Antrag auf Bezuschussung der Weiterbildung muss vom Betrieb bei Einschreibung und vor Beginn der Weiterbildung bei Constructiv eingereicht werden. Die genauen Bezuschussungsregeln finden Sie auf hier.
Der Sozialfonds Volta ist zuständig für die Arbeitnehmer, die in einem Betrieb der Paritätischen Kommission 149.01 arbeiten.
Die genauen Bezuschussungsregeln und weitere Informationen finden Sie hier.
Horeca Wallonie fördert Aus- und Weiterbildungsinitiativen für Betriebe und deren Arbeitnehmer in der Paritätischen Kommission 302.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der "Fonds Social pour les Ouvriers des Entreprises des Services Publics et Spéciaux et des Services d'Autocars" ist generell zuständig für die Busunternehmen der Paritätischen Kommission 140.01, 140.02 und 140.03.
Auch dieser Sozialfond zahlt Gelder um die Teilnahme an Weiterbildungen zu unterstützen und zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der SFTL (Sozialfonds Transport und Logistik) ist zuständig für die Arbeitnehmer, die in einem Betrieb der Paritätischen Kommission 140.03 (ehemals 140.04 und 140.09) arbeiten.
Dieser Sozialfond bezuschusst viele Weiterbildungen im Bereich Transport.
Die genauen Regelungen und die notwendigen Dokumente zum Beantragen dieser Bezuschussungen finden Sie hier.
Der Sozialfonds für die Kinderbetreuung (MAE),der Sozialfonds für den Bereich der Sozialhilfe und des Gesundheitswesens (ASSS), die Sozialfonds für die Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe (ISAJH) und der Sozialfonds des sozio-kulturellen Sektors (SCS) haben gemeinsam einen paritätischer Kommission zur Unterstützung für die Weiterbildung von Arbeitnehmern im Non-Profit-Sektor eingerichtet.
Die genauen Regelungen und die notwendigen Dokumente zum Beantragen dieser Bezuschussungen finden Sie hier.