Public and Business Administration
Kontakt
In Kooperation mit der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert das Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes Eupen duale Bachelorstudiengänge im Fachbereich Finanz- und Verwaltungswissenschaften.
Die duale Ausbildung ist eine parallele Ausbildung in Betrieb und Schule:
Die Ausbildungen sind so aufgebaut, dass die Studenten eine halbe Woche Unterricht am ZAWM belegen und eine halbe Woche als Volontär oder Arbeitnehmer in einem Betrieb in der Funktion ihres Studienfachs ausgebildet werden. Dieser betriebliche Teil der Ausbildung wird auf die Studienleistungen angerechnet und berechtigt ebenfalls zu den entsprechenden ECTS-Punkten.
Der Student erhält, bei erfolgreichem Abschluss ein Bachelordiplom.
Kontakt
Wer ist zur dualen Ausbildung zugelassen?
Jeder, der Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichtes ist, ist zur dualen Ausbildung zugelassen.
Eine zusätzliche Bedingung ist die Unterzeichnung eines Volontariatsvertrages oder eines Arbeitsvertrages vor Beginn des Studiums.
Dispensen, d.h. Freistellungen von gleichwertigen, bereits bestandenen Unterrichten, müssen schriftlich am Anfang jedes Schuljahres angefragt werden. Die Anfragen können nur bearbeitet werden, wenn das absolvierte Kursprogramm und eine Zeugniskopie beigefügt sind.
Wie ist das Studium aufgebaut?
1. Berufsprofil - Bachelor in Public and Business Administration
Bachelor in Public and Business Administration arbeiten in den Verwaltungen öffentlicher Behörden oder der Privatwirtschaft. Sie unterstützen die Geschäftsführung bei ihren Aufgaben. Ihr Tätigkeitsumfeld umfasst: allgemeine Organisations- und Sekretariatsarbeiten, Vor- und Nachbereiten von Tagungen, Erstellen von Analysen, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Realisierung von Projekten, Unterstützung in strategischen Fragen, aktive Begleitung von Entwicklungsprozessen, Organisation von Terminen und Reisen, Controlling von Projekten, Klärung von Personalfragen, Verwaltung von Personalakten, Darstellung des Unternehmens nach außen, Kontaktpflege mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.
2. Aufbau der Ausbildung
Da die Ausbildung sich sowohl an Angestellte der Verwaltungen von öffentlichen Behörden richtet, als auch an Verwaltungspersonal der Privatwirtschaft, behandelt das vorliegende Ausbildungsprogramm Themenfelder aus beiden Bereichen. Der Auszubildende muss die Kurse beider Bereiche besuchen und an allen Tests und Prüfungen teilnehmen.
Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über eine Dauer von drei Jahren.
Im zweiten Halbjahr des zweiten Ausbildungsjahres wird eine fächerübergreifende Projektarbeit geschrieben und mündlich präsentiert. Diese Arbeit gibt dem Auszubildenden, dem Ausbildungsbetrieb und auch dem Fachlehrer Aufschluss über den Stand der beruflichen Entwicklung.
Im zweiten Ausbildungsjahr absolvieren die Studenten ein vierwöchiges Fremdsprachenpraktikum in einem anderssprachigen Betrieb oder einer anderssprachigen Verwaltung. Der Student organisiert eigenverantwortlich im vorgegebenen Zeitrahmen sein Fremdsprachenpraktikum.
3. Evaluation
Am Ende eines jeden Ausbildungsjahres werden (theoretische) Prüfungen abgelegt. Zum Abschluss der Ausbildung wird zusätzlich zu den übrigen Prüfungen eine praktische Abschlussprüfung (C-Prüfung) in Form einer Diplomarbeit geschrieben und mündlich präsentiert. Hierzu finden sich alle relevanten Informationen in der jeweils gültigen Prüfungsordnung des ZAWM Eupen für Bachelor Meisterkurse sowie in den allgemeinen Bestimmungen zur Erstellung der Diplomarbeit.
Die Prüfungskommission für die Bewertung der Diplomarbeit setzt sich aus maximal fünf Personen zusammen. Der Kommission gehört ein Vertreter der Autonomen Hochschule, ein oder zwei Fachlehrer und min. zwei externe Fachleute, die in keiner persönlichen Verbindung zum Auszubildenden stehen, an.
Die zu erwerbenden Kompetenzen und die Leistungsanforderungen entsprechen den für das Bachelorniveau geforderten 180 ECTS (Kreditpunkte). Der Praktikumsbericht, die fächerübergreifende Arbeit, sowie die Diplomarbeit und Endprüfungen sind integraler Bestandteil der Ausbildung und der angerechneten Kreditpunkte.
Die einzelnen Unterrichtsfächer werden gemäß der Hochschulphilosophie auf jeweils 20 Punkte gewertet und anschließend mit den für den Kurs veranschlagten ECTS-Punkte multipliziert. So ergibt sich die jeweilige Endnote pro Fach.
Das Bachelor-Diplom wird nur verliehen, wenn der Kandidat ein Niveau B2 in Französisch gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen anhand eines offiziell anerkannten Zertifikates DELF, DALF oder TELC nachweisen kann. Ist der Kandidat im Besitz eines Abiturzeugnisses der französischsprachigen Gemeinschaft, ist er vom Nachweis des Niveaus B2 für Französisch befreit. Die Auszubildenden werden in den Französischkursen, die im Rahmen des vorliegenden Programms vorgesehen sind, aktiv unterstützt, um ein höheres Sprachenzertifikat (C1, C2) oder weitere Sprachzertifikate zu erreichen.
Wann erhalte ich mein Bachelordiplom?
Die Bachelorausbildung erstreckt sich über eine Dauer von 3 Jahren und findet an zwei bis drei Tagen sowohl tagsüber, als auch abends statt. An den übrigen Wochentagen verrichten die angehenden Bachelor ganztags praktische Arbeiten im Ausbildungsbetrieb.
Die zu erwerbenden Kompetenzen und die Leistungsanforderungen entsprechen den für das Bachelorniveau geforderten 180 ECTS. Praktikumsberichte, Studienarbeiten und Endprüfungen sind integraler Bestandteil der angerechneten Credit Points.
Erst nach erfolgreichem Abschluss der drei Studienjahre erhalten Sie das Bachelordiplom.
Studienprogramm
Das aktuelle Studienprogramm findest du hier.
Zu den Anmeldungen
Der Einschreibung sind eine Kopie des letzten Diploms und des Personalausweises beizufügen, sowie Lebenslauf mit aktuellem Foto und eine Arbeitsbescheinigung des Betriebes, bzw. ein Nachweis der Eintragung als Arbeitssuchender im entsprechenden Berufsbereich.
Und hier geht es zum Einschreibeformular
Zur Studienordnung
Die Studienordnung für das laufende Schuljahr findest du hier.
Prüfungseinsicht und Einsprüche
Jeder Studierende hat das Recht, alle ihn betreffenden Dokumente einzusehen. Die Dozierenden sind dazu verpflichtete, den Studierenden die Einsicht in die sie betreffenden Unterlage in einer Zeitspanne zu gewähren, die mit der Einspruchsfrist kompatibel ist.
Nach der Mitteilung der Resultate können die Studierenden schriftlich einen Termin zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Mitteilung der Resultate bei der Fachbereichsleitung beantragen. Die Fachbereichsleitung legt den Termin zur Prüfungseinsicht fest. Der Studierende bestätigt schriftlich am Ende des Termins, dass er Einsicht in seine Unterlagen genommen hat.
Studierende, die ihre Diplomarbeit wiederholt präsentieren, müssen verpflichtend eine Einsicht wahrnehmen in Hinblick auf die Überarbeitung ihrer Diplomarbeit.
Der Studierende hat nach Einsicht der Unterlagen das Recht, einen Einspruch einzulegen, wenn er der Meinung ist, dass eine Unregelmäßigkeit bei der Einschreibung zur Prüfung, bei der Prüfung selbst, bei der Beratung und bei der offiziellen Bekanntgabe der Prüfungsresultate stattgefunden hat.
Auf keinen Fall stellt eine Prüfungsnote oder die Entscheidung des Klassenrates oder des Prüfungsausschusses an sich eine Unregelmäßigkeit dar, die zu einem Einspruch führen kann.
Ein Einspruch erfolgt per formlosen Brief bei der Fachbereichsleitung. Dieser Einspruch muss spätestens drei Arbeitstage nach Einsichtnahme erfolgt sein und er muss begründet sein. Es gilt der Post- oder Zustellstempel.
Es steht dem Beschwerdeführer frei, dem Einspruch Unterlagen beizufügen, die zum besseren Verständnis der Angelegenheit beitragen können.
Die Fachbereichsleitung quittiert den Erhalt des Einspruchs. Die Direktorin der AHS wird unmittelbar über den eingereichten Einspruch informiert.
Innerhalb von zwei Arbeitstagen (außer in Fällen von höherer Gewalt) nach Einreichen des Einspruchs wird eine entsprechende Einspruchskammer eingerichtet; diese besteht aus Fachbereichsleitung, der Direktorin des AHS, einem Personalmitglied des IAWM und der Koordinatorin (falls diese Stelle besetzt ist), die aber nicht selbst Gegenstand des Einspruchs sein dürfen. An den Sitzungen der Einspruchskammer kann ein juristischer Beistand mit beratender Stimme teilnehmen. Die Einspruchskammer ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Bei Abwesenheiten aus stichhaltigen gründen, wird ein bevollmächtigter als Ersatzperson bezeichnet. Die Einspruchskammer kann Personen anhören und sich von Experten beraten lassen.
Die Einspruchskammer entscheidet innerhalb von 2 Arbeitstagen (außer in Fällen von höherer Gewalt) nach einreichen des Einspruchs, ob eine Unregelmäßigkeit vorliegt. Falls keine Unregelmäßigkeit festgestellt wird, gilt der Einspruch als abgelehnt. In beiden Fällen rechtfertigt die Einspruchskammer ihre Entscheidung. Die Einspruchskammer trifft ihre Entscheidungen mehrheitlich. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gilt der Einspruch als abgelehnt. Der Beschwerdeführer kann durch die Direktorin der AHS vorgeladen werden, um durch die Einspruchskammer angehört zu werden. Er wird innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung der Einspruchskammer informiert.
Wird der Einspruch angenommen, muss der entsprechende Prüfungsausschuss einberufen werden und innerhalb einer Frist von zwei weiteren Arbeitstagen eine neue Entscheidung treffen. Er kann dies, sobald vier effektive Mitglieder des Prüfungsausschusses (ggf. virtuell) anwesend sind. Der Beschwerdeführer wird innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung des Prüfungsausschusses informiert.