Ablauf einer Beschwerde
Als Bildungseinrichtung vertreten wir die Philosophie, dass bei uns nicht nur der jeweilige Unterrichtsinhalt vermittelt werden soll, sondern auch der professionelle Umgang mit problematischen Situationen.
Daher ist uns ein einheitliches Vorgehen bei Problemen und Beschwerden wichtig.
Im Vordergrund steht hierbei der sachliche direkte Austausch. Wir sind der Auffassung, dass ein respektvolles, ehrliches Gespräch der Grundstein zur Lösung eines jeden Problems ist.
Grundsätzlich gilt immer: Eine Beschwerde ist zunächst dort anzubringen, wo ein Problem aufgetreten ist (ist man als Lehrling beispielsweise unzufrieden mit einer Arbeitsweise oder dem handeln eines Lehrers, ist dieser der erste Ansprechpartner). überall dort, wo Menschen zusammenarbeiten, bestehen persönliche Verbindungen zwischen ihnen, daher ist es professionell, zu versuchen eine Unklarheit oder Verstimmung zunächst mit dem direkten Betroffenen klären. erst wenn ein direktes Gespräch nicht hilfreich oder ergebnislos ist, soll nach pädagogischem Ermessen die nächste Instanz kontaktiert werden.
Verschiedene Beschwerdekonstellationen
Beschwerde eines Lehrlings/Studenten/Meisterkandidaten über Lehrkraft
Der Schüler spricht persönlich mit der betroffenen Lehrkraft. Führt dies zu keiner Lösung wendet sich der Schüler an den betreffenden Fachkoordinator bzw. Allgemeinkoordinator.
Falls diese Gespräche zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, kann ein offizielles Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.
Beschwerde einer Lehrkraft über eine Führungskraft
Die Lehrkraft führt zunächst ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Führungskraft. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, kann in einem nächsten Schritt die nächsthöhere Instanz oder in besonderen Fällen eine der Vertrauenspersonen hinzugezogen werden.
Falls diese Gespräche zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, kann ein offizielles Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.
Beschwerde eines Betriebs über eine Lehrkraft
Der Ausbildungsbetrieb bzw. dessen Vertreter spricht zuerst mit der betroffenen Lehrkraft. Wenn keine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, soll der betroffene Fachkoordinator hinzugezogen werden.
Falls diese Gespräche zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, kann ein offizielles Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.
Offizielles Beschwerdeverfahren
Das offizielle Beschwerdeverfahren kann erst angeleitet werden, wenn die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Schritte ausgeführt werden. Aus Gründen der Reduzierung des Verwaltungsaufwands behalten wir uns das Recht vor nur Beschwerden zu bearbeiten, bei denen der definierte Gesprächsweg nicht zu einer Lösung geführt hat.
Bedingungen
Jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands VoG (kurz ZAWM) in Kontakt steht, kann Beschwerde einreichen. Allerdings können nur Beschwerden als zulässig betrachtet werden, die sich auf Amtshandlungen, Arbeitsweisen oder auf die Qualität der angebotenen Dienstleistungen des ZAWM beziehen.
Einsprüche und Anfragen zur Prüfungseinsicht müssen nach dem unten genannten Prozedere eingereicht werden.
Eine Beschwerde wird nur dann als zulässig betrachtet, wenn:
- die Identität des Beschwerdeführers angegeben ist;
- sie die Dienstleistungen des ZAWM betrifft;
- sie schriftlich mittels des angegebenen Formulars eingereicht wird;
- eine Beschreibung der Angelegenheit enthält;
- in deutscher oder französischer Sprache eingereicht wird.
Eine Beschwerde ist nicht zulässig, wenn:
- sie anonym eingereicht wurde;
- sie unbegründet ist;
- die Beschwerde mit Verzögerung von einem Jahr eingereicht wurde.
Ablauf
- Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Dienstleistungen und ihre Zufriedenstellung ist unser zentrales Anliegen. Sind Sie, trotz unserer Bemühungen, mit der Vorgehensweise einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht zufrieden und wollen sich beschweren, dann müssen Sie dazu unser Beschwerdeformular (siehe unten) nutzen. Das Formular ist an beiden ZAWM-Standorten erhältlich.
- Nach Erhalt der Beschwerde erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung.
- Anschließend wird Ihnen innerhalb von maximal 14 Tagen schriftlich mitgeteilt, ob die Beschwerde zulässig ist oder nicht. Wenn die Beschwerde zulässig ist, werden Sie außerdem über den Ansprechpartner, die Bearbeitungsfrist und den Bearbeitungsweg informiert.
Wenn die Beschwerde nicht zulässig ist, wird dies in dem Schreiben begründet. Zudem wird es Informationen enthalten, welche weiteren Schritte Sie unternehmen können. - Nach maximal 45 Tagen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung in der Ihnen erklärt wird, wie wir zu dem Ergebnis gekommen sind, welche Schritte wir unternommen haben und welche weiteren Schritte Sie noch unternehmen können.
- Falls Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft einschalten.
- Wir werden Ihre Beschwerde nicht nur angemessen behandeln, sondern die erhaltenen Informationen auch dazu nutzen, unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern.