LKW-Ladekrane
LKW-Ladekrane
Schulung und Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52
(* DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
– Theorie und Praxis –
Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert solide theoretische Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung.
Die Lasten, die verhoben werden sollen, machen durch ihr Gewicht oder durch ihre sperrigen Abmessungen die Arbeit eines Kranführers zu einem riskanten Unterfangen. Die Güter werden unter Umständen über Personen oder Sachwerte hinweg bewegt. Oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Kranes.
Das theoretische Wissen und die praktischen Fertigkeiten des Kranführers sind dann alles entscheidend, um einen Unfall zu vermeiden.
Ein Kranführer sollte dazu grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können – sei es beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken, beim Anheben, beim Auffangen von Pendelbewegungen oder beim feinfühligen Absetzen.
Zielsetzung:
Vorschriftsmäßiges Bedienen eines LKW-Ladekrans
Anschlagen von Lasten
richtiges Einsetzen von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezugbetrieb
Schulungsinhalte:
Rechtliche Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften,
Persönliche Schutzausrüstungen
Bauarten und Baugruppen
Sicherheitseinrichtungen
Umgang mit Lasten
Grundsätze des Anschlagens von Lasten
Einweisung/ Handzeichengebung
Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung
Kranprüfungen
Pflege- und Wartungsarbeiten, Sichtkontrollen und Funktionsproben
Verhalten bei Störungen
Praktische Übungen
Schriftliche Theorieprüfung undpraktischer Einzeltest
Besondere Teilnahmebedingungen:
Erste Erfahrung in der Kranbedienung. Der Nachweis der Erfahrung in der Bedienung von Baustellenkranen ist ggf. durch den Arbeitgeber und durch den Teilnehmer schriftlich zu bestätigen.
Mindestens 18 Jahre alt sein
(Ausnahme: Jugendliche im Rahmen der Berufsausbildung, wenn sie unter Aufsicht stehen)Körperliche Eignung
Die Teilnehmer müssen am ersten Schulungstag einen Sehtest oder eine arbeitsmedizinische Bescheinigung vorlegen als Beleg, dass sie für den betreffenden Arbeitsplatz bzw. für die betreffende Tätigkeit körperlich ausreichend geeignet sind.
Die Dokumente dürfen nicht älter als 12 Monate sein.Geistige und charakterliche Eignung
Vorlage eines Passbildes spätestens zu Beginn des ersten Schulungstages
.
Fahrausweis:
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer einen international anerkannten DGUV-Fahrausweis für Krane gemäß DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift1 und 52.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Zu der Schulung müssen alle Teilnehmer folgende PSA mitbringen :
Helm
Sicherheitsschuhe
Arbeitshandschuhe
Arbeitskleidung, der Witterung angepasst (Kälte, Niederschläge …)
09.02.2023 | 08:30 - 17:00 Uhr | Jean-Philippe Bolly |

Durchführung garantiert