Motorsägen Modul A
Motorsägenschein, Modul A
Lehrgang nach dem Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
„DGUV Information 214-059 – Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“.
Die Inhalte des Lehrgangs sind zwischen der DGUV und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt.
Sie sind kompatibel mit den Anforderungen Baumarbeiten im Gartenbau nach der betreffenden Unfallverhütungsvorschrift „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen“ (VSG 4.2).
Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.
Zielgruppe:
Alle Personen, die professionell mit einer Motorsäge arbeiten
Teilnehmerzahl:
maximal 6 Personen
Modul A:
Grundlagen der Motorsägenarbeit
Durch die erfolgreiche Teilnahme am "Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser bis 20 cm erworben.
N.B. Teilnehmer(innnen), die beide Module A und B buchen, genießen Vorrang vor Personen, die nur an Modul A teilnehmen möchten. >>>LINK 'Motorsägenschein Modul A+B'.
Dauer
2 Tage
Lehrgangsschwerpunkte
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
Theoretische Lehrinhalte
Maschinen und Geräte
Motorsäge
Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel
Arbeitsschutz
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken
Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge
Praktische Lehrinhalte
Motorsägeneinsatz in der Praxis
Arbeitsvorbereitung
Ermittlung der Einsatzbedingungen
Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
Fällung von Schwachholz
Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme
körperliche u. geistige Eignung (Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“)
Persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz ist Pflicht:
Schnittschutzhose
Schnittschutzschuhe
Schutzbrille
Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz
Handschuhe
Ohne eigene Schutzausrüstung ist keine Teilnahme möglich
Bitte die eigene Motorsäge mitbringen.
Zeitrahmen: Die genannte Dauer des Lehrgangs gilt für Personen, die bereits Vorkenntnisse bei der Bedienung des betreffenden Gerätes haben.
Für Personen ohne Vorkenntnisse ist eine deutliche längere Lehrgangsdauer erforderlich, die von Gerät zu Gerät unterschiedlich sein kann.
21.11.2022 | 08:00 - 17:00 Uhr | Johan Collins |
22.11.2022 | 08:00 - 17:00 Uhr | Johan Collins |