Was ist ein Sozialfond?

Die meisten Unternehmen und damit auch deren Mitarbeiter sind Mitglied einer „Paritätischen Kommission“. Ziel der Paritätischen Kommissionen ist die Unternehmen, welche in der gleichen Branche tätig sind, zu gruppieren. Dieser Zusammenschluss der Unternehmen mit einem ähnlichen Tätigkeitsfeld ermöglicht spezifische Regelungen zu erlassen, die genau auf die Arbeitsbedingungen der Branche zugeschnitten sind.

Für Sie als Teilnehmer(in) an einer unserer Weiterbildungen ist es sehr interessant zu wissen, welcher Paritätischen Kommission Sie angehören und zwar aus folgendem Grund: Oftmals wurden innerhalb der Paritätischen Kommissionen „Sozialfonds“ gegründet in denen Sie als Arbeitnehmer über die ONSS-Abgaben Gelder einzahlen. Diese Gelder werden u.A. zur Förderung der Weiterbildung eingesetzt. Dies bedeutet, dass viele Sozialfonds einen finanziellen Zuschuss für die Weiterbildung gewähren oder sogar die kompletten Kosten übernehmen.

Da jeder Sozialfond seine eigenen Bezuschussungsregeln hat, finden Sie nachstehend eine Auflistung der für unsere Weiterbildungen gängigsten Sozialfonds. Das ZAWM Eupen steht Ihnen selbstverständlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.



Das Ausbildungszentrum CEFORA der Paritätische Kommission 218 fördert zahlreiche Schulungen für Angestellte.

Die genauen Bezuschussungsregeln und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite von CEFORA


Für jeden Betrieb, welcher der paritätischen Kommission 112, 142.01, 149.02 und 149.04 angehört, gewährt der Sozialfonds EDUCAM einen finanziellen Zuschuss.
 
Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite von EDUCAM.

Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Claude Symoens
Tel. 02 778 63 30
E-mail : csymoens@educam.be


Der FFC (Sozialfond für Aus- und Weiterbildung im Baufach) unterstützt alle Arbeiter der Betriebe, die der Paritätischen Kommission 124 angehören.

Der Antrag auf Bezuschussung der Weiterbildung muss vom Betrieb bei Einschreibung und vor Beginn der Weiterbildung beim FFC eingereicht werden. Die genauen Bezuschussungsregeln finden Sie auf der Internetseite des FFC

Ihre deutschsprachige Ansprechpartnerin ist:
Frau Sylvie Teller
Tel. 04 221 56 63 oder 0478 / 84 33 25
E-Mail. sylvie.teller@ffc.be.


Der Sozialfond Formelec ist zuständig für die Arbeitnehmer, die in einem Betrieb der Paritätischen Kommission 149.01 arbeiten.

Dieser Sozialfond bezuschusst viele Weiterbildungen.

Weitere Informationen und daas Antragformular findet auf der Internetseite von Formelec


Horeca Wallonie fördert Aus- und Weiterbildungsinitiativen für Betriebe und deren Arbeitnehmer in der Paritätischen Kommission 302.

Weiter Informationen auf der Internetseite von Horeca Wallonie.


Der Fonds Social pour les Ouvriers des Entreprises des Services Publics et Spéciaux et des Services d'Autocars ist generell zuständig für die Busunternehmen der Paritätischen Kommission 140.01, 140.02 und 140.03.

Auch dieser Sozialfond zahlt Gelder um die Teilnahme an Weiterbildungen zu unterstützen und zu fördern.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Fonds.


Der SFTL (Sozialfonds Transport und Logistik) ist zuständig für die Arbeitnehmer, die in einem Betrieb der Paritätischen Kommission 140.03 (ehemals 140.04 und 140.09) arbeiten.

Dieser Sozialfond bezuschusst viele Weiterbildungen im Bereich Transport, wie beispielsweise die Führerscheine, die ADR Schulungen, … .

Die genauen Regelungen und die notwendigen Dokumente zum Beantragen dieser Bezuschussungen finden Sie auf der Internetseite des Fonds.