Was ist ein Sozialfond?
Die meisten Unternehmen und damit auch deren Mitarbeiter sind Mitglied
einer „Paritätischen Kommission“. Ziel der Paritätischen Kommissionen
ist die Unternehmen, welche in der gleichen Branche tätig sind, zu
gruppieren. Dieser Zusammenschluss der Unternehmen mit einem ähnlichen
Tätigkeitsfeld ermöglicht spezifische Regelungen zu erlassen, die genau
auf die Arbeitsbedingungen der Branche zugeschnitten sind.
Für Sie als Teilnehmer(in) an einer unserer Weiterbildungen ist es
sehr interessant zu wissen, welcher Paritätischen Kommission Sie
angehören und zwar aus folgendem Grund: Oftmals wurden innerhalb der
Paritätischen Kommissionen „Sozialfonds“ gegründet in denen Sie als
Arbeitnehmer über die ONSS-Abgaben Gelder einzahlen. Diese Gelder
werden u.A. zur Förderung der Weiterbildung eingesetzt. Dies bedeutet,
dass viele Sozialfonds einen finanziellen Zuschuss für die
Weiterbildung gewähren oder sogar die kompletten Kosten übernehmen.
Da
jeder Sozialfond seine eigenen Bezuschussungsregeln hat, finden Sie
nachstehend eine Auflistung der für unsere Weiterbildungen gängigsten
Sozialfonds. Das ZAWM Eupen steht Ihnen selbstverständlich für weitere
Auskünfte zur Verfügung.

Das Ausbildungszentrum
CEFORA der
Paritätische Kommission 218 fördert zahlreiche Schulungen für Angestellte.
Die genauen Bezuschussungsregeln und die Antragsformulare finden Sie auf der
Internetseite von CEFORA

Für jeden Betrieb, welcher der
paritätischen Kommission 112, 142.01, 149.02 und 149.04 angehört, gewährt der
Sozialfonds EDUCAM einen finanziellen Zuschuss.
Weitere Auskünfte finden Sie auf der
Internetseite von EDUCAM.
Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Claude Symoens
Tel. 02 778 63 30
E-mail :
csymoens@educam.be

Der
FFC (Sozialfond für Aus- und Weiterbildung im Baufach) unterstützt alle Arbeiter der Betriebe, die der
Paritätischen Kommission 124
angehören.
Der Antrag auf Bezuschussung der Weiterbildung muss vom
Betrieb bei Einschreibung und vor Beginn der Weiterbildung beim FFC
eingereicht werden. Die genauen Bezuschussungsregeln finden Sie auf der
Internetseite des FFC.
Ihre deutschsprachige Ansprechpartnerin ist:
Frau Sylvie Teller
Tel. 04 221 56 63 oder 0478 / 84 33 25
E-Mail.
sylvie.teller@ffc.be.

Der
Sozialfond Formelec ist zuständig für die Arbeitnehmer, die in einem Betrieb der
Paritätischen Kommission 149.01 arbeiten.
Dieser Sozialfond bezuschusst viele Weiterbildungen.
Weitere Informationen und daas Antragformular findet auf der
Internetseite von Formelec.
Horeca Wallonie fördert Aus- und Weiterbildungsinitiativen für Betriebe und deren Arbeitnehmer in der
Paritätischen Kommission 302.
Weiter Informationen auf der
Internetseite von Horeca Wallonie.

Der
Fonds Social pour les Ouvriers des Entreprises des Services Publics et Spéciaux et des Services d'Autocars ist generell zuständig für die Busunternehmen der
Paritätischen Kommission 140.01, 140.02 und 140.03.
Auch dieser Sozialfond zahlt Gelder um die Teilnahme an Weiterbildungen zu unterstützen und zu fördern.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der
Internetseite des Fonds.

Der
SFTL (Sozialfonds Transport und Logistik) ist zuständig für die Arbeitnehmer, die in einem Betrieb der
Paritätischen Kommission 140.03 (ehemals 140.04 und 140.09) arbeiten.
Dieser Sozialfond bezuschusst viele Weiterbildungen im Bereich Transport, wie beispielsweise die Führerscheine, die ADR Schulungen, … .
Die genauen Regelungen und die notwendigen Dokumente zum Beantragen dieser Bezuschussungen finden Sie auf der
Internetseite des Fonds.