Für Interessenten aus dem beruflichen Sekundarunterricht gilt, dass das dritte Sekundarjahr bestanden werden muß.
Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen.
Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Nähere Informationen erteilt das zuständige Lehrlingssekretiat oder das IAWM.
Siehe auch: